Lager V Neusustrum

Am 20. Juni 1933 erfolgte durch das Preußische Innenministerium die Festlegung, in Börgermoor, Esterwegen und Neusustrum drei Lager mit Platz für 5.000 Schutzhäftlinge errichten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde am 28. Juni die „Verwaltungsdirektion der staatlichen Konzentrationslager“ mit Sitz in Papenburg eingerichtet, im Juli die Bewachung der SS übertragen und als Oberlagerkommandant der SS-Standartenführer Brinkmann eingesetzt.

Das Lager Neusustrum wurde im September mit Platz für 1.000 Gefangene fertiggestellt. Die Leitung wurde dem SS-Obersturmführer Emil Faust übertragen, der vorher für einige Wochen im KZ Esterwegen als dem Lagerleiter SS-Sturmführer Katzmann gleichberechtigt tätig gewesen und hier schon durch besondere Brutalität aufgefallen war. Unter seiner Leitung und oft auch mit seiner Beteiligung kam es in den wenigen Tagen seiner Tätigkeit im Lager V zu zahlreichen Misshandlungen von Häftlingen und zu willkürlichen Erschießungen. In einem 1950 vor dem Landgericht Osnabrück durchgeführten Prozess gegen ihn wurde festgestellt, dass die Häftlinge „schlimmer als Vieh“ behandelt wurden.

Das Innenministerium ließ, nachdem ihm die Zustände in den drei emsländischen Konzentrationslagern bekannt geworden waren, auch im Lager Neusustrum im November durch bewaffnete Einheiten der Schutzpolizei den Lagerkommandanten absetzen, die SS-Wachtruppen abrücken und durch staatliche Angestellte, zu „80 % aus der SA. und 20 % aus der SS“, ersetzen. Die Dienstaufsicht der am 20. Dezember eingerichteten „Kommandantur der staatlichen Konzentrationslager“ oblag nun nicht mehr dem Geheimen Staatspolizeiamt, sondern dem Preußischen Staatsrat Oberpräsident Viktor Lutze, der auch SA-Gruppenführer war.

Im April 1934 wurde das Lager als KZ aufgelöst und von der Justiz als Strafgefangenenlager mit der Bezeichnung Lager V Neusustrum übernommen. Die Bewachung auch dieses Lager oblag fortan der SA-Pionierstandarte 10, deren Angehörige den aus der KZ-Phase bekannten Terror und die Schikanen gegenüber den Gefangenen fortsetzten.

Bis 1940 betrug der Anteil der (auch nach heutigem Rechtsempfinden) als „kriminell“ einzustufenden Strafgefangenen wahrscheinlich auch in Neusustrum bis zu 80 %. Genauer Angaben wie für die Lager Börgermoor und Esterwegen liegen hier allerdings nicht vor. Die häufigsten Delikte waren „schwerer Diebstahl“, „Unterschlagung“ und „Betrug“. Daneben waren weiterhin u.a. politische Häftlinge, die allerdings überwiegend ab 1937 im Lager II Aschendorfermoor konzentriert worden waren, und besonders in diesem Lager Homosexuelle inhaftiert. Im Zuge der Pogrome gegen jüdische Menschen im ganzen Reich 1938 nutzte der Landkreis Aschendorf-Hümmling das Lager Neusustrum, um jüdische Männer aus der Umgebung zu inhaftieren. Dafür ließ die Verwaltung des Lagers eine Baracke räumen und mit einem zusätzlichen Stacheldrahtzaun versehen, der Landkreis zahlte im Gegenzug 1,50 Reichsmark pro Nacht und Kopf an die Verwaltung der Strafgefangenenlager. Die in diesem Zuge Inhaftierten wurden allerdings schon nach einer Nacht entweder in Konzentrationslager verbracht oder entlassen.

Ab Juli 1940 wurden die deutschen Insassen des Lagers verlegt, um Platz für polnische Zuchthaus- und Gefängnisgefangene zu schaffen, die als Angehörige einer aus Sicht der Nationalsozialisten minderwertigen Rasse besonders schlecht behandelt wurden. Ab Januar 1941 kamen polnische Kriegstäter hinzu. Hierbei handelte es sich, wie auch bei den deutschen Kriegstätern, um mit Zuchthaus bestrafte und für „wehrunwürdig“ erklärte Wehrpflichtige oder Soldaten, deren in die Zeit des Krieges fallende Vollzugszeit nicht in die Strafzeit eingerechnet wurde. Ihr Anteil an den im März insgesamt 1.651 polnischen Gefangenen stieg kontinuierlich.

Gleichzeitig mit den polnischen Gefangenen wurden im Lager bis 1942 ca. 100 Juden inhaftiert. Sie waren aufgrund der spezifisch antisemitischen Gesetzgebung gegen die jüdische Bevölkerung verurteilt, oft wegen sogenannter „Blutschande“, d.h. wegen einer Beziehung zu einer nichtjüdischen Frau. 1942 wurden sie ebenso wie die polnischen Häftlinge in andere Vollzugsanstalten und in Konzentrationslager überwiesen.

Bis Kriegsende wurden in Neusustrum dann, wie auch in den anderen fünf nördlichen Emslandlagern, überwiegend deutsche Militärstrafgefangene inhaftiert, die ihre eigentliche Strafe erst nach Kriegsende antreten sollten und bis dahin in „Freiheitsentzug“ genommen wurden. Anfang April 1945 wurden die verbliebenen Gefangenen in das Lager Aschendorfermoor verlegt.